« Den letzten beißen die Hunde ».Diesem Sprichwort sehen sich der Kreis, der Landrat und alle Kreispolitiker jedes Jahr aufs Neue zu den Haushaltsplanberatungen gegenübergestellt. Insbesondere dann, wenn die Kreisumlage erhöht wird und die Bürger über die Kommunalhaushalte anschließend zur Kasse gebeten werden. Fast immer für Aufgaben (steigerungen), die dem Kreis von den Gesetzgebern auferlegt wurden. So ist es nicht alleine Segen, sondern auch Fluch zugleich, Umlagehaushalt und Blitzableiter zu sein. Der Kreis ist nunmal Träger staatlicher Sozialaufgaben im Kreisgebiet, leitet darüberhinaus die exorbitant steigenden Kosten der Wiedereingliederungshilfe des Landschaftsverbands an die Städte und Gemeinden weiter.
Gleichzeitig hat das Land NRW in Deutschland die meisten staatlichen Aufgaben auf die kommunale Ebene zur Erledigung übertragen und parallel dazu den kommunalen Anteil am Gesamtsteueraufkommen heruntergefahren. Dazu werden Jahr für Jahr die Mittel vom ländlichen in den (groß-)städtischen Raum verschoben. Alleine 2016 werden durch die erneute Anhebung des Soziallastenansatzes 2,2 Millionen Euro dem Kreisgebiet entzogen. Unter anderem wegen der Soziallastenschwerpunktbildung der staatlichen Geldzuweisungen erhält Ahlen mit knapp 9,8 Millionen Euro mehr fast das gesamte Plus an Schlüsselzuweisungen im Kreisgebiet, während 4 Gemeinden gar nichts erhalten und 5 Gemeinden zusammen 3,5 Millionen weniger. Nur Beckum erhält noch 1,5 Millionen mehr und Telgte 173.000 Der Anstieg der sog. Hartz IV-Kosten i.H.v. 2,5 Millionen Euro im Kreishaushalt basiert diesjährig in erster Linie im Zugang nicht abgeschobener ehemaliger Asylbewerber. Auch hier eine Folge restriktiver Landespolitik bei der praktischen Umsetzung des Asylrechts. Weitere deutliche Kostensteigerungen hat die Bundesarbeitsministerin Nahles für diesen Bereich angekündigt.
Die CDU-Kreistagsfraktion kommt allen praktikablen Sparvorschlägen gerne nach. So werden wir in unseren Haushaltsberatungen alle Möglichkeiten durchspielen und auch das Thema interkommunale Zusammenarbeit, im letzten Jahr bereits beantragt, weiter vorantreiben.
Doch wo nichts geht, geht nichts mehr. Der Kreis hat seine gesamte Ausgleichsrücklage zugunsten der Gemeinden seit 2011 in schwieriger Zeit ausgekehrt. Die anderen Flächenkreise im Münsterland haben dies nicht getan. Die verbleibende Minirücklage des Kreises muss aber nun zurecht als Puffer verbleiben. Das zeigen die Defizite der letzten 3 Jahresabschlüsse. Der Kreis rechnet eben zurecht keine finanziellen Luftblasen zulasten der Gemeinden in die Kreisumlage.
Wenn jetzt von der einen und anderen Seite die im Vergleich zu den anderen Münsterlandkreisen hohe Kreisumlage beanstandet wird, liegt dies insbesondere daran, dass bei den anderen Münsterlandkreisen 50% der Hartz-IV-Kosten direkt von den Gemeinden getragen werden. Wenn der Kreis Warendorf dieses Abrechnungssystem übernehmen würde, könnte die hiesige Kreisumlage um mehrere Prozentpunkte gesenkt werden.
Die CDU-Fraktion ist auf Wunsch offen für eine solche Systemwechseldiskussion.
Hier sei allerdings die Frage erlaubt, ob dies überall gewünscht werden würde, denn es würde dann zu einer Mittelverschiebung zwischen den Kommunen kommen. Während andere Gemeinden wie z.B. Wadersloh, Sassenberg, Everswinkel oder Ostbevern beim Abrechnungsmodus der Westmünsterlandkreise weniger zahlen müßten als bei der jetzigen 100%igen Abrechnung der SGBII-Kosten im Kreis Warendorf über die Kreisumlage, profitiert beim hiesigen System die Stadt Ahlen. Denn der Ahlener Finanzierungsanteil liegt jetzt ca. 45% unter den dort verursachten SGBII-Kosten. 32% der gesamten SGBII-Kreisaufwendungen kommen der größten Stadt im Kreis zugute bei einem Ahlener Finanzierungsanteil von 22% über die Kreisumlage.
Viel wichtiger als solche möglichen kreisinternen Finanzmittelverschiebungen wäre jedoch, dass die Landesregierung nicht noch weitere ungerechte und ungerechtfertigte Mittelverschiebungen zulasten unseres kreisangehörigen Raums vornimmt, die vorgenommenen Belastungen rückgängig macht und uns hier vor Ort endlich die Mittel zukommen läßt, die uns - gutachterlich festgestellt - auch zustehen! Bislang kennen die von der rot-grünen Regierung umgestalteten Finanzmittelströme nur eine Richtung, in die Großstädte.
Ebenso wichtig ist, dass der Bund den Kommunen die in diesem Jahr eingetretenen und zukünftig zu erwartenden Mehrbelastungen im SGB-II-Bereich aufgrund der hohen Migrantenzuwanderungszahlen abnimmt und die Entlastung bei der Wiedereingliederungshilfe für Behinderte bald stattfindet.
Diese Bereiche drohen in den kommenden Jahren die kommunalen Kassen zu sprengen.