Finanzausschuss
Finanzpolitik
Unser Standpunkt:
Eine solide Finanzpolitik ist die Grundlage zukunftsfähiger Politikgestaltung. Für die CDU-Kreistagsfraktion bildet die Ausgewogenheit zwischen sozialer Verantwortung, finanzpolitischer Entlastung unserer Kreiskommunen und der Generationengerechtigkeit einen gleichberechtigten Dreiklang.
Wir setzten uns daher konsequent ein für
§ eine gemeindefreundliche Gestaltung der Kreisumlage zur Stärkung der Finanzkraft unserer Kommunen
§ eine vollständige zeitnahe Tilgung der Kreisschulden
§ den weiteren Aufbau der Rücklage für Pensionen
Denn wir wollen zum einen zukünftigen Generationen - ebenso wie bei den Schulden – keine von unserer Generation verursachten Belastungen hinterlassen. Und wir wollen, dass zukünftigte Haushalte unserer kreisangehörigen Städte und Gemeinden so gering wie möglich kreiseigene Pensionszahlungen über die Kreisumlage schultern müssen.
§ eine Beschränkung der freiwilligen Leistungen auf das notwendige Maß. Das bedeutet auch, dass wir grundsätzlich nicht Ausfallbürge für anfinanzierte Projekte von Bundes- und Landesebene sein wollen, wenn sich diese Projektträger aus der Finanzierung lösen. Gleichwohl wollen wir freien Trägern im sozialen Bereich im Kreis verlässliche Partner sein.
§ eine Reduzierung von Bürokratie, die neben einer Verzögerung von Zeitabläufen auch erhebliche Kosten verursacht. Hierbei nehmen wir auch Einfluss auf andere politische Entscheidungsebenen
Beteiligungen
Der Kreis Warendorf ist in unterschiedlicher Größenordnung an Gesellschaften des Kreises und darüberhinaus beteiligt.
Wir unterstützen dies ausdrücklich, soweit dies aus wirtschaftlicher Sicht und zwecks infrastruktureller Aufgabenerledigung und Zukunftssteuerung sinnvoll und notwendig ist.
Der Finanzausschuss ist zuständig für die Vorbereitung
a) der Haushaltssatzung des Kreises einschließlich der Nachträge,
b) der für die Ausführung des Haushaltsplanes erforderlichen Beschlüsse des Kreisausschusses und des Kreistages - wie Vergaben, Zuschüsse an Verbände und Vereine, Kreditaufnahmen, Verfügungen über Kreisvermögen, Beteiligungen -, soweit sie nicht anderen Ausschüssen des Kreises obliegt,
c) der Beschlüsse über die Jahresrechnung, soweit nicht der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig ist.