Bauausschuss
Unser Standpunkt:
Ein intaktes Straßennetz ist wichtiger Bestandteil der Infrastruktur in unserem Flächenkreis. Unsere Kreisstrassen sind deshalb ein Vermögen, das wir instandhalten und den wachsenden Anforderungen anpassen müssen. Beim Radwegebau haben die Schulwegsicherung und die Verknüpfung bestehender Radwege hohe Priorität.
Desweiteren ist der Kreis Eigentümer vieler Gebäude, in denen Kreisaufgaben wahrgenommen werden. Dazu zählen Verwaltungsgebäude, Rettungswachen, Förderschulen und Berufskollegs.
Dieses liegenschaftliche Vermögen in einem guten baulichen Zustand zu halten, bedarfsgerecht auszubauen und im Interesse von Umwelt- und Klimaschutz energetisch zu sanieren, ist für uns von großer Bedeutung.
Die erfolgreiche Teilnahme am „European Energy Award“ ist für uns ständiges Bestreben für umweltverträgliches Handeln im Bereich Bauen.
Dabei legen wir Wert auf die Verwendung von recyclebaren Baumaterialien.
Für uns ist eine schnelle Abwicklung von Baugenehmigungsverfahren zugunsten privater, gewerblicher und landwirtschaftlicher Bauwilliger von hoher Bedeutung. Seit Jahren arbeiten wir an strukturellen Ansätzen zur Beschleunigung der Prozesse, zum Beispiel durch Zielerreichungskennzahlen. Die Einführung des sogenannten Digitalen Bauamts mit dem Ziel der vollständigen digitalen Abwicklung unterstützen wir daher mit Nachdruck.
Unsere Aufgabenschwerpunkte:
§ Planung, Ausbau und Sanierung von Kreisstraßen und -brücken
§ Verbesserung der überregional bedeutsamen Verkehrsverbindungen
§ Bau und Ausbau aller notwendigen Ortsumgehungen
§ Fortsetzung des Radwegebaus mit dem Ziel, dass zukünftig an jeder überörtlichen Strasse mindestens auf einer Seite ein Radweg existiert. Umsetzung des Radverkehrskonzepts/Velorouten
§ Bau von Verkehrsverknüpfungspunkten
§ Kosteneinsparungen durch interkommunale Zusammenarbeit (z.B. bei gemeinsamen Bauhöfen und Rettungs- und Feuerwehrwachen)
§ Verbesserung der Verkehrssicherheit, u.a. bei der Sicherung von Bahnübergängen
Der Bauausschuss ist zuständig für die Vorbereitung
a) von kreiseigenen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen,
b) der Planung von Kreisstraßen,
c) von Grunderwerb für den Ausbau von Kreisstraßen,
c) von Grunderwerb für den Ausbau von Kreisstraßen,
d) von Vergaben, und zwar für
- Architekten- und Ingenieurleistungen,
- Bepflanzungsarbeiten an Kreisstraßen,
- Lieferung von Fahrzeugen und Geräten für die Bauhöfe sowie Verkehrszeichen für Kreisstraßen,
- Bauleistungen für kreiseigene Hochbau- und Tiefbaumaßnahmen,
e) der Umstufung von Straßen,
f) von Abschlüssen bei Um-, Ausbau- und Entschädigungsvereinbarungen,
g) von Entscheidungen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen.