Gegen die Aufteilung des Landes in Entsorgungsregionen Die Regionalratsfraktionen von CDU und SPD haben sich positioniert
Der vom Landeskabinett am 21.04.2015 unter Federführung von Umweltminister Johannes Remmel verabschiedete überarbeitete Entwurf eines Abfallwirtschaftsplans, der Nordrhein-Westfalen in 5 Entsorgungsgebiet einteilt, steht in weiten Teilen des Landes bei Kreisen und Abfallwirtschaftsgesellschaften in der Kritik. Dieser Kritik schlossen sich die beiden großen Fraktionen des Regionalrats Münster, die CDU und die SPD an.
Dazu erklärten die - im Kreis Warendorf wohnhaften - stellvertretenden Regionalratsfraktionsvorsitzenden ihrer Parteien Guido Gutsche (CDU) und Detlef Ommen (SPD):“Gerade die Kooperationspartner unserer kreiseigenen Abfallwirtschaftsgesellschaft AWG befinden sich bei strikter Anwendung der neuen Gebietsgrenzen für Abfallkooperationen außerhalb der für uns geltenden Abfallregion. Wir befürchten mittelfristig Preissteigerungen bei den Abfallgebühren zu Lasten unserer Bürgerinnen und Bürger.“ Ähnliche Probleme kämen auch auf die anderen Münsterlandkreise zu. So bestehen für überlassungspflichtige Abfallgruppen Kooperationen zwischen dem Kreis Warendorf mit den Kreisen Gütersloh, Soest, Borken und dem Landkreis Osnabrück sowie mit den Müllverbrennungsanlagen Bielefeld, Hamm und Hagen. Diese, teilweise seit 20 Jahren bestehenden, Verbindungen sorgen im Kreis bislang für vernünftige Preisstrukturen. Vor diesem Hintergrund brachten Gutsche und Ommen, die durch ihre gleichzeitige Tätigkeit im Aufsichtsrat der AWG über das drohende Gefahrenpotential gut informiert sind, mit ihren Regionalratsfraktionen für das Münsterland eine entsprechende Resolution in den Landtag und die soeben dazu erfolgte Anhörung im Umweltausschuss des Landes ein mit der dringenden Aufforderung auf Verzicht auf die Regionaleinteilung.
Eindeutig begrüßt wird die klare Rückendeckung des Münsterlands vom AWG-Geschäftsführer Thomas Grundmann, der sich seinerseits als Sachverständiger im Umweltausschuss für die Interessen der Menschen in der Region einsetzt. Grundmann: „Die Argumentation, die Unterteilung in Entsorgungsregionen würde die Funktionsfähigkeit der Entsorgungsinfrastruktur und –sicherheit für Siedlungsabfälle sichern, geht fehl. Untersuchungen des Bundeskartellamtes zeigen, dass es keine Hinweise für Überkapazitäten gibt.“ Außerdem trage die bisherige Regelung am meisten dem Ziel „Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz“ Rechnung.
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